- GWE-Info-Einreichung-EZA-Erklärung.pdf
- GWE-MS Netz-Prüfprotokoll-Entkupplungsschutz.pdf
- GWE-MS Netz-Prüfprotokoll-Entkupplungsschutz-A.pdf
- GWE-MS Netz-Prüfprotokoll-Übergabeschutz.pdf
- GWE-MS Netz-Prüfprotokoll-Übergabeschutz-A.pdf
- TAB-2007 Ergänzung.pdf
- TAB-2007 Erläuterungen.pdf
- TAB-2008 Mittelspannung.pdf
- TR Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz.pdf
- TAB-2007.pdf
- TAB 2019 Mittelspannung.pdf
- TAB 2019 Niederspannung
- TAB 2020 Niederspannung
- TAB 2021 Mittelspannung.pdf
Formulare / Protokolle (Stand2020)
- E01_Antragstellung Netzanschluss_Mittelspannung.pdf
- E02_Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen.pdf
- E03_Netzanschlussplanung.pdf
- E04_Errichtungsplanung Mittelspannung.pdf
- E05_Inbetriebsetzungsauftrag.pdf
- E06_Erdungsprotokoll.pdf
- E07_Inbetriebsetzungsprotokoll.pdf
- E08_Datenblatt einer Erzeugungsanlage.pdf
- E10_Inbetriebsetzungsprotokoll_Erzeugungseinheiten.pdf
- E11_Inbetriebsetzungserklaerung_Erzeugungsanlagen.pdf
Baukostenzuschüsse (BKZ)
Liste der Baukostenzuschüsse :
Genehmigt durch die Regierung von Oberfranken mit Bescheid vom 05.12.2002
Für die Errichtung eines Anschlusses an Verteilungsanlagen der GWE, die vor dem 01.04.1980 errichtet wurden oder mit deren Errichtung vor diesem Zeitpunkt begonnen worden ist, ist vom Anschlussnehmer gemäß § 9.4 der Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) ein Baukostenzuschuss zu leisten.
1. Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist ein anteiliger Beitrag des Anschlussnehmers zu den lastabhängigen Aufwendungen im Niederspannungsbereich und für die vorgeschalteten Umspann- und Mittelspannungsanlagen.
2. Die Höhe des BKZ ist abhängig von der bestellten Nennstromstärke der Hausanschlusssicherung.
Die Abstufung der Sicherheits-Nennstromstärke und die jeweils zugeordneten Baukostenzuschüsse sind nachstehend verzeichnet.
Baukostenzuschüsse für Hausanschlüsse:
Ausführung in Erdkabel bestückt mit Sicherungen folgender Nennstromstärken jeweils bis:
3 x 50 A 1.380,--
3 x 63 A 1.575,--
3 x 80 A 1.769,--
3 x 100 A 1.963,--
3 x 125 A 2.209,--
3 x 160 A 2.454,--
3. Für die Verstärkung eines vorhandenen Hausanschlusses bezahlt der Anschlussnehmer den Unterschiedsbetrag zwischen den vorstehend genannten Baukostenzuschüssen.
4. Die vorstehend genannten Baukostenzuschüsse sind Nettobeträge im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Die Umsatzsteuer wird mit dem jeweiligen gesetzlichen Steuersatz zusätzlich berechnet.